Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 25.03.1996

Rechtsprechung
   BGH, 18.12.1996 - IV ZR 259/95   

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https://dejure.org/1996,6411
BGH, 18.12.1996 - IV ZR 259/95 (https://dejure.org/1996,6411)
BGH, Entscheidung vom 18.12.1996 - IV ZR 259/95 (https://dejure.org/1996,6411)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 1996 - IV ZR 259/95 (https://dejure.org/1996,6411)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer grob fahrlässigen Herbeiführung eines Versicherungsfalles - Annahme einer erheblichen Wahrscheinlichkeit der bloßen Vortäuschung einer Wegnahme

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61
    Anforderungen an ein grob fahrlässiges Anlocken von Räubern

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 613
  • r+s 1997, 123
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.10.1988 - IVa ZR 46/87

    Begriff der groben Fahrlässigkeit bei einem Kfz-Diebstahl

    Auszug aus BGH, 18.12.1996 - IV ZR 259/95
    Das würde nach der ständigen Rechtsprechung des Senates voraussetzen (s. dazu z.B. Urteil vom 12.10.1988 - IVa ZR 46/87 - VersR 1989, 141 m.w.N.), daß der Kläger durch sein Verhalten - Tun oder Unterlassen - den als vertragsgemäß vorausgesetzten Standard an Sicherheit gegenüber den unter Versicherungsschutz gestellten Gefahren deutlich unterschritten hätte.
  • OLG Köln, 01.06.1999 - 9 U 141/98

    Zurücklassen von Reisegepäck im Fahrzeug

    Voraussetzung für die Annahme der Herbeiführung des Versicherungsfalls in diesem Sinne ist zunächst, daß der Versicherungsnehmer durch sein Verhalten - Tun oder Unterlassen - den als vertragsgemäß vorausgesetzten Standard an Sicherheit gegenüber der Diebstahlgefahr deutlich unterschritten hat ( vgl. BGH, r+s 1989, 62 = VersR 1989, 141; r+s 1997, 123; r+s 1996, 167 = VersR 1996, 576; r+s 1996, 168 = VersR 1996, 621; OLG Saarbrücken, r+s 1995, 108 = VersR 1996, 580; OLG Düsseldorf, r+s 1998, 160; Prölss/Martin - Knappmann, VVG, 26. Aufl., § 11 AVBR 92, Rn 9 ).
  • OLG Bremen, 04.09.2003 - 2 U 64/02

    Gefahrerhöhung durch Leerstand einer Wohnung in der

    Die Gemeinschuldnerin hat durch ihr Verhalten - hier: Unterlassen - den als vertragsgemäß vorausgesetzten Standard an Sicherheit gegenüber den unter Versicherungsschutz gestellten Gefahren deutlich unterschritten (vgl. hierzu: BGH in RuS 1997, 123 m.w.N.).
  • LG Köln, 16.10.2003 - 24 O 243/01

    Voraussetzungen der Leistungsfreiheit einer Wohngebäudeversicherung wegen grob

    Grob fahrlässiges Verhalten des Versicherungsnehmers kann auch in einem Unterlassen bestehen (vgl. u.a. BGH, VersR 1992, 1087; OLG Hamm, VersR 1989, 1083), wobei hinsichtlich des Unterlassens ausreichender Sicherheitsvorkehrungen der als vertragsgemäß vorausgesetzte Standard an Sicherheit gegenüber den unter Versicherungsschutz gestellten Verfahren deutlich unterschritten worden sein muß (BGH, VersR 1997, 613; OLG Köln, VersR 1990, 383).
  • OLG Köln, 18.12.2001 - 9 U 67/01
    Sie haben durch ihr Verhalten den vertragsgemäß vorausgesetzten Standard an Sicherheit gegenüber den unter Versicherungsschutz gestellten Gefahren deutlich unterschritten (vgl. BGH VersR 1997, 613).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.03.1996 - 5 U 118/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,16185
OLG Köln, 25.03.1996 - 5 U 118/95 (https://dejure.org/1996,16185)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.03.1996 - 5 U 118/95 (https://dejure.org/1996,16185)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. März 1996 - 5 U 118/95 (https://dejure.org/1996,16185)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • r+s 1997, 123
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 28.04.2004 - IV ZR 42/03

    Beweislast für medizinische Notwendigkeit einer Heilbehandlung in der

    Das Oberlandesgericht Köln (r+s 1997, 123) weicht von der Senatsrechtsprechung nicht ab, nimmt vielmehr auf das Senatsurteil vom 29. Mai 1991 Bezug.
  • KG, 21.09.1999 - 6 U 261/98

    Patientenaufklärung - Wirtschaftliche Aufklärungspflichten des Zahnarztes,

    Von dem behandelnden Arzt, dessen Maßnahmen überprüft werden, ist eine objektive Beurteilung schlechterdings nicht zu verlangen, so daß sein Urteil allenfalls als Indiz verwertbar ist (vgl. Bach/Moser a.a.O., 8 1 MB/KK Rdnr. 30; OLG Köln, r + s 1997, 123; OLG Oldenburg, VersR 1972, 776; LG Frankfurt, VersR 1993, 1138).
  • OLG Köln, 19.01.2005 - 5 U 81/04

    Stationäre zahnärztliche Behandlung unter Vollnarkose zur Einbringung von

    Es ist anerkannt (etwa BGH VersR 1979, 221 f.; VersR 1991, 987; VersR 1996, 1224 ff.) und auch ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats (etwa r+s 1997, 123 ff.), dass der Nachweis medizinischer Notwendigkeit einer Behandlungsmaßnahme nicht durch Zeugnis eines Behandlers geführt werden kann.
  • OLG Karlsruhe, 31.08.2000 - 19 U 243/99

    Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit einer Maßnahme der alternativen

    Der insoweit beweispflichtige Kl. (vgl. Prölss/Martin, VVG 26. Aufl. MBKK 94 § 1 Rdn. 46; BGH VersR 1979, 221 = NJW 1979, 1250; OLG Köln r+s 1997, 123; OLG Oldenburg VersR 1997, 952 = r+s 1997, 124) hat nicht nachzuweisen vermocht, dass die tatsächlich vorgenommene Behandlung in der K.-Klinik notwendig gewesen ist.
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